Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Präambel
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV“) regelt die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und der SpecialEffX UG (haftungsbeschränkt), Franz-von-Füll-Straße 8, 86922 Eresing, Deutschland, als Auftragsverarbeiter im Zusammenhang mit der Erbringung der im Hauptvertrag definierten Leistungen. Der AVV konkretisiert die Anforderungen des Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses AVV und denen des Hauptvertrages gehen die Regelungen dieses AVV vor, soweit es sich um Fragen des Schutzes personenbezogener Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung handelt.
§ 1 Gegenstand, Dauer und Spezifikation der Verarbeitung
1.1 Gegenstand dieses AVV ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen, die sich aus der Erbringung des SaaS-Dienstes „MeetEffX“ gemäß dem zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrag (nachfolgend „Hauptvertrag“) ergibt.
1.2 Die Dauer dieses AVV richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages. Als Hauptvertrag gilt auch ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag, insbesondere während und nach einer Testphase ohne hinterlegtes Zahlungsmittel. Dieser AVV beginnt mit der ersten Nutzung des Dienstes, unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt geschuldet ist.
1.3 Die Spezifikation der Verarbeitung, insbesondere Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten und der Kreis der betroffenen Personen, sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag abschließend festgelegt.
§ 2 Weisungsrecht des Verantwortlichen
2.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Vereinbarungen dieses AVV und nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen. Die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes durch den Verantwortlichen gilt als dessen Weisung.
2.2 Einzelweisungen, die nicht durch den Hauptvertrag abgedeckt sind, sind in Textform (z.B. per E-Mail) zu erteilen. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, für die Bearbeitung solcher Weisungen eine angemessene Vergütung zu verlangen.
2.3 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, falls er der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere anwendbare Datenschutzvorschriften verstößt.
§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters
3.1 Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
3.2 Unterstützung des Verantwortlichen bei Betroffenenrechten
Erhält der Auftragsverarbeiter einen Antrag einer betroffenen Person, der auf die Ausübung von Rechten gemäß Art. 12 bis 22 DSGVO gerichtet ist, leitet er diesen Antrag unverzüglich an den Verantwortlichen weiter. Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen nach dessen Weisung mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen unterstützen. Eine direkte Beantwortung des Antrags durch den Auftragsverarbeiter an die betroffene Person erfolgt nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verantwortlichen oder bei Vorliegen einer gesetzlichen Verpflichtung.
3.3 Unterstützung bei weiteren Pflichten
Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im erforderlichen Umfang bei der Erfüllung seiner Pflichten nach den Artikeln 32 bis 36 DSGVO, insbesondere durch die Bereitstellung der notwendigen Informationen für eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder für die Meldung von Datenschutzverletzungen an eine Aufsichtsbehörde. Für Unterstützungsleistungen, die nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragsverarbeiters zurückzuführen sind, kann der Auftragsverarbeiter eine angemessene Vergütung verlangen.
3.4 Rückgabe und Löschung von Daten
Nach Beendigung des Hauptvertrages hat der Verantwortliche für einen Zeitraum von 30 Tagen die Möglichkeit, seine Daten über die im Dienst bereitgestellte Exportfunktion eigenständig zu sichern. Nach Ablauf dieser Frist wird der Auftragsverarbeiter alle im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten vollständig und unwiederbringlich löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Auftragsverarbeiter wird die erfolgte Löschung auf Anfrage des Verantwortlichen in Textform bestätigen.
§ 4 Pflichten des Verantwortlichen
4.1 Der Verantwortliche ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO allein verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Einholung etwaig erforderlicher Einwilligungen von betroffenen Personen.
4.2 Dem Verantwortlichen obliegt die Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 DSGVO gegenüber den betroffenen Personen.
4.3 Der Verantwortliche ist verpflichtet, die Daten, die er in den Dienst einstellt, auf ihre datenschutzrechtliche Zulässigkeit zu prüfen und seine Nutzung des Dienstes gesetzeskonform zu gestalten.
§ 5 Technische und Organisatorische Maßnahmen
5.1 Der Auftragsverarbeiter erklärt, alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die verarbeiteten Daten zu gewährleisten.
5.2 Die konkret getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen („TOMs“) sind in Anlage 2 zu diesem AVV dokumentiert. Der Verantwortliche bestätigt die in Anlage 2 dokumentierten TOMs ein angemessenes Schutzniveau für die verarbeiteten Daten bieten.
5.3 Der Auftragsverarbeiter behält sich das Recht vor, die getroffenen TOMs weiterzuentwickeln und anzupassen. Er wird dabei sicherstellen, dass das vertraglich vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
§ 6 Unterauftragsverhältnisse
6.1 Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine schriftliche Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Unterauftragsverarbeiter“) zur Erbringung der vertraglichen Leistung einzusetzen.
6.2 Eine zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Liste der vom Auftragsverarbeiter eingesetzten Unterauftragsverarbeiter befindet sich in Anlage 3.
6.3 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen in Textform über jede beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Der Verantwortliche kann gegen eine solche Änderung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Information aus einem wichtigen, datenschutzrechtlichen Grund schriftlich Widerspruch einlegen. Liegt kein Widerspruch innerhalb der Frist vor, gilt die Änderung als genehmigt.
6.4 Im Falle eines berechtigten Widerspruchs ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, den Dienst ohne Einsatz des geplanten Unterauftragsverarbeiters weiter zu erbringen oder den Hauptvertrag mit einer angemessenen Frist außerordentlich zu kündigen.
6.5 Der Auftragsverarbeiter schließt mit den Unterauftragsverarbeitern die erforderlichen Verträge gemäß Art. 28 Abs. 4 DSGVO ab und stellt sicher, dass diese den Unterauftragsverarbeitern im Wesentlichen die gleichen Datenschutzpflichten auferlegen, die für den Auftragsverarbeiter selbst gelten.
6.6 Eine Übermittlung von im Auftrag verarbeiteten Daten in ein Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittland) durch den Auftragsverarbeiter oder seine Unterauftragsverarbeiter ist nur zulässig, soweit die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
§ 7 Kontroll- und Auditrechte des Verantwortlichen
7.1 Der Verantwortliche hat das Recht, sich von der Einhaltung der in diesem AVV getroffenen Regelungen zu überzeugen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, dem Verantwortlichen die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.
7.2 Der Auftragsverarbeiter kann den Nachweis der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen insbesondere durch die Vorlage von Dokumentation, Testaten, Berichten unabhängiger Prüfer oder geeigneten Zertifizierungen erbringen.
7.3 Eine Inspektion vor Ort durch den Verantwortlichen oder einen von ihm beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer ist nur zulässig soweit a) die vom Auftragsverarbeiter gemäß Ziffer 7.2 vorgelegten Nachweise sich als nicht ausreichend erweisen, um die Einhaltung der Pflichten darzulegen, oder b) es liegt ein schwerwiegender, den Verantwortlichen betreffender und nachgewiesener Datenschutzvorfall beim Auftragsverarbeiter vor. Die Inspektion ist auf den konkreten Anlass zu beschränken und nach rechtzeitiger Ankündigung (in der Regel mindestens vier Wochen) während der üblichen Geschäftszeiten und unter strenger Wahrung der Betriebsabläufe und Geschäftsgeheimnisse durchzuführen. Der Verantwortliche trägt sämtliche Kosten der Inspektion, einschließlich des internen Aufwands des Auftragsverarbeiters. Das Recht zur Inspektion ist grundsätzlich auf ein Mal pro Kalenderjahr beschränkt.
§ 8 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
8.1. Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen unverzüglich jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die die im Auftrag dieses Verantwortlichen verarbeiteten Daten betrifft, nachdem ihm diese bekannt geworden ist. Die Meldung erfolgt unter Beachtung der Anforderungen des Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit die Informationen für den Auftragsverarbeiter verfügbar sind.
8.2. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei dessen eigenen Melde- und Benachrichtigungspflichten (Art. 33, 34 DSGVO) im angemessenen Rahmen. Soweit es nicht möglich ist, alle Informationen zur Datenschutzverletzung gleichzeitig bereitzustellen, wird der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen ohne unangemessene weitere Verzögerung schrittweise informieren, sobald die jeweiligen Erkenntnisse vorliegen.
§ 9 Haftung
Für die Haftung der Parteien bei Datenschutzverstößen gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis der Parteien gelten die im Hauptvertrag vereinbarte Haftung.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform. Absatz 4 bleibt unberührt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Dieser AVV findet deutsches Recht Anwendung. Anwendbares Recht sowie der ausschließliche Gerichtsstand unterliegen der Regelungen des Hauptvertrages.
(4) Dieser AVV wird elektronisch abgeschlossen: Der Verantwortliche stimmt dem AVV im Rahmen des Bestellprozesses (Checkout) bzw. im Nutzerkonto ausdrücklich zu; die Zustimmung wird vom Auftragsverarbeiter protokolliert. Einer Unterschrift der Parteien bedarf es nicht. Auf Verlangen stellt der Auftragsverarbeiter eine von der Geschäftsführung gezeichnete Fassung bereit.
Anlage 1: Spezifikation der Auftragsverarbeitung
1. Art und Zweck der Verarbeitung
- Erbringung des SaaS-Dienstes „MeetEffX“ als KI-gestützter Meeting-Coach.
- Zwecke: Vorbereitung, Durchführung und Analyse von Meetings; Erstellung von Aktionspunkten; Analyse von Interaktionsmustern, Persönlichkeitstypen und Synergien zur Optimierung der Zusammenarbeit ausschließlich innerhalb des Accounts des jeweiligen Kunden.
- Weiterer Zweck: Versand der Protokolle und der daraus entstandenen Aufgaben per E-Mail an die vom Verantwortlichen bestimmten Empfänger nach Abschluss eines Meetings.
2. Art der personenbezogenen Daten, die im Auftrag verarbeitet werden
- Teilnehmer-Stammdaten: Name, E-Mail-Adresse von durch den Kunden eingeladenen Teilnehmern.
- Meeting-Inhalte: Agenden, Notizen, Kommentare, Aufgaben, Protokolle und andere vom Kunden oder Teilnehmern eingegebene Inhalte. Audio- und Video-Signale werden – soweit ein Nutzer den optionalen Meeting-Begleiter (Companion) einsetzt – ausschließlich lokal auf dessen Endgerät analysiert; rohe Audio- oder Video-Daten werden nicht an den Auftragsverarbeiter übertragen oder von ihm gespeichert. In der Browser-Anwendung ist der Zugriff auf die Kamera über die Berechtigungsrichtlinie gesperrt; das Mikrofon wird ausschließlich für die Spracherkennung auf dem Endgerät des Nutzers freigegeben. Das Erkennungsmodell läuft im Browser und wird vom Server des Auftragsverarbeiters geladen; das Audiosignal verlässt das Endgerät nicht, der erkannte Text wird nur bei gesonderter Freigabe des Teilnehmers übermittelt (siehe Mitschriften eigener Redebeiträge). Im Übrigen werden nur die errechneten Kennzahlen übermittelt (siehe Kennzahlen aus dem Meeting-Begleiter).
- Meeting-Metadaten: Analysedaten wie Redeanteile, Interaktionsmuster, Sentiment-Analysen.
- Kennzahlen aus dem Meeting-Begleiter (Companion): Sofern ein Teilnehmer das optionale Programm für den Rechner einsetzt und die dafür erforderlichen Freigaben erteilt hat, werden die auf seinem Gerät errechneten Kennzahlen zum Sprech- und Ausdrucksverhalten übermittelt (unter anderem Redeanteil, Sprechtempo, Energie, Aufmerksamkeit) sowie – nur bei gesonderter Freigabe des Teilnehmers – ein grober Stimmungswert, der ausschließlich in ein Gruppenbild einfließt, das erst ab drei zustimmenden Teilnehmern entsteht. Einzelne Emotionszuordnungen werden nicht übermittelt. Ton- und Bildaufnahmen werden nicht übermittelt und stehen dem Auftragsverarbeiter zu keinem Zeitpunkt zur Verfügung. Die vollständige Liste der übermittelten Kennzahlen veröffentlicht der Auftragsverarbeiter in seinem Trust Center unter www.meeteffx.com/trust-center.
- Mitschriften eigener Redebeiträge: Ausschließlich bei gesonderter, standardmäßig ausgeschalteter Freigabe des jeweiligen Teilnehmers und ausschließlich als Text.
- Freiwillige Zusatzdaten: Ergebnisse aus Angaben zur Ermittlung von Persönlichkeitstypen.
- Angaben zu externen Verantwortlichen: Name und E-Mail-Adresse von Personen, die der Verantwortliche als zuständig für eine Aufgabe benennt, ohne dass sie an dem Meeting teilgenommen haben. Diese Angaben werden vom Verantwortlichen eingegeben und dienen der Zustellung der Aufgabe sowie der Erinnerung daran.
- Empfängerangaben für den Protokollversand: Name und E-Mail-Adresse der Personen, an die der Verantwortliche das Protokoll eines Meetings versenden lässt.
- Kalender- und Termindaten: Sofern ein Nutzer des Verantwortlichen sein Nutzerkonto freiwillig mit einem externen Kalender verknüpft, werden Termindaten (Bezeichnung, Zeitpunkt, Dauer, Ort bzw. Konferenzlink, eingeladene Teilnehmer) zwischen dem Dienst und dem Kalenderkonto ausgetauscht. Gespeichert werden ferner die E-Mail-Adresse des verknüpften Kontos und die verschlüsselten Zugangstoken.
- Kreis der betroffenen Personen: Mitarbeiter, Berater, Kunden und sonstige Geschäftspartner des Verantwortlichen, die als Teilnehmer zu Meetings eingeladen werden.
Nicht Gegenstand dieser Auftragsverarbeitung sind die persönlichen Reflexionen, die einzelne Nutzer im Lernspeicher des Dienstes festhalten. Diese entstehen ausschließlich auf ausdrückliche Einwilligung der jeweiligen Person, sind dem Verantwortlichen zu keinem Zeitpunkt zugänglich – auch nicht im Wortlaut über den Moderator – und bleiben der Person über das Ende ihrer Zugehörigkeit zur Organisation des Verantwortlichen hinaus erhalten. Der Auftragsverarbeiter ist insoweit selbst Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO; Einzelheiten regelt seine Datenschutzerklärung.
Dies gilt auch für die Zusammenfassung dieser Reflexionen mit Hilfe Künstlicher Intelligenz: Sie entsteht auf Veranlassung der betroffenen Person und in der Verantwortung des Auftragsverarbeiters, nicht auf Weisung des Verantwortlichen. Der Verantwortliche erhält weder die Notizen noch ihre Zusammenfassung.
Anlage 2: Technische und Organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO
1. Maßnahmen zur Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO)
- Verschlüsselung: Sämtliche Datenübertragungen erfolgen TLS-verschlüsselt (HTTPS mit automatisierter Zertifikatsverwaltung); interne Dienste sind nicht öffentlich exponiert. Die Anwendungsdatenbank ist bei der Speicherung (at rest) verschlüsselt (Managed PostgreSQL); Kalender-/OAuth-Tokens werden zusätzlich anwendungsseitig verschlüsselt gespeichert.
- Pseudonymisierung/Anonymisierung: Passwörter werden ausschließlich als Hash im selbst betriebenen Identity-Provider (Keycloak) gespeichert. Ein Lösch- und Anonymisierungskonzept kappt auf Antrag den Personenbezug (Anonymisierung referenzierter Datensätze, harte Löschung rein persönlicher Daten).
2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Vertraulichkeit:
- Zutrittskontrolle: Betrieb ausschließlich in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland (Hetzner) bzw. in der EU-Region Frankfurt (Datenbank) mit professioneller physischer Zutrittssicherung; ein physischer Serverzugang durch den Auftragsverarbeiter ist nicht erforderlich.
- Zugangskontrolle: Administrativer Serverzugriff ausschließlich schlüsselbasiert per SSH für benannte Administratoren; Secrets werden serverseitig mit restriktiven Dateirechten verwaltet, CI/CD-Zugänge über geschützte Repository-Secrets. Die Anwendung nutzt eine zentrale Authentifizierung über ein selbst betriebenes Keycloak (token-basierte Sessions, Passwörter nur als Hash).
- Zugriffskontrolle: Rollenbasiertes Berechtigungskonzept (Owner/Admin/Mitglied bzw. Moderator/Teilnehmer); logische Mandantentrennung der Kundendaten auf Datenbankebene durch Row-Level-Security (RLS); mandantengebundene Zugriffe werden in der API erzwungen.
Integrität:
- Weitergabekontrolle: TLS-Verschlüsselung für sämtliche Übertragungswege; die Übermittlung an den KI-Anbieter (EU) ist auf die für die jeweilige Funktion erforderlichen Meeting-Inhalte beschränkt; kein Einsatz von Tracking- oder Werbe-Tools Dritter in der Anwendung; keine Erstellung von Nutzungsprofilen einzelner Teilnehmer. Die Browser-Anwendung sperrt über ihre Berechtigungsrichtlinie (Permissions-Policy) jeden Zugriff auf die Kamera; das Mikrofon gibt sie ausschließlich für die Spracherkennung auf dem Endgerät des Nutzers frei, das Audiosignal wird nicht übertragen. Im optionalen Meeting-Begleiter werden Ton und Bild ausschließlich lokal verarbeitet.
- Eingabekontrolle: Audit-Logging sicherheits- und datenschutzrelevanter Ereignisse (u. a. Anmeldungen, Berechtigungs- und Einwilligungsänderungen) mit definierten Aufbewahrungsfristen.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit:
- Datenbankbetrieb beim Anbieter Neon mit automatischer fortlaufender Sicherung und zeitpunktgenauer Wiederherstellung (Point-in-Time-Recovery) im beim Anbieter gebuchten Zeitfenster; redundante Systemauslegung beim Rechenzentrumsbetreiber; Fehler- und Crash-Monitoring über eine selbst gehostete Monitoring-Lösung (GlitchTip) ohne Weitergabe an externe Monitoring-Clouds.
- Dokumentiertes Wiederherstellungs- und Rollback-Verfahren für Deployments; automatisierte Health-Checks und Smoke-Tests im Deploy-Prozess.
3. Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)
- Automatisierte, protokollierte Lösch- und Aufräumprozesse (Retention) mit definierten Fristen; Self-Service-Datenexport und Löschantrag mit Doppelbestätigung im Datenschutz-Center; Änderungen an Infrastruktur und Sicherheitsmaßnahmen werden versioniert dokumentiert (Repository/Runbook); regelmäßige interne Überprüfung der Sicherheits- und Datenschutzkonzepte.
Anlage 3: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter
| Unternehmen & Sitz | Beschreibung der Leistung | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| Hetzner Online GmbH, Deutschland | Hosting der Anwendungsserver und -infrastruktur | Deutschland |
| Sendinblue GmbH (Brevo), Deutschland | Versand von Transaktions-/System-E-Mails und Einladungen | Deutschland / EU |
| Neon, Inc., USA | Hosting der Anwendungsdatenbank | EU-Region Frankfurt (Deutschland); Anbietersitz USA – EU-Standardvertragsklauseln vereinbart |
| Mistral AI SAS, Frankreich | Bereitstellung der KI-Modelle: Sprachmodell-Analysen (nur Text) und Text-zu-Sprache (Sprachausgabe); keine Sprache-zu-Text. Es werden keine Ton- oder Bildaufnahmen übermittelt. Vorhaltung von Anfragen und Antworten 30 Tage zur Missbrauchserkennung, kein Training mit Kundendaten. | Frankreich |
Hinweis: Nicht als Unterauftragsverarbeiter geführt werden selbst betriebene Software-Komponenten ohne externen Anbieter (Identitätsverwaltung Keycloak, Fehler-Monitoring GlitchTip – beide auf der Infrastruktur der Hetzner Online GmbH betrieben) sowie Dienstleister, die keine im Auftrag verarbeiteten Daten erhalten, sondern ausschließlich im Eigenverantwortungsbereich des Auftragsverarbeiters tätig sind: Stripe Payments Europe, Ltd. (Zahlungsabwicklung), Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (Buchhaltung/Rechnungsstellung) und GitHub, Inc. (Quellcode-Verwaltung und Deployment, ohne planmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten von Meeting-Teilnehmern).
Ebenfalls nicht als Unterauftragsverarbeiter geführt werden die Anbieter externer Kalenderdienste, namentlich die Google Ireland Limited (Google Kalender) und die Microsoft Ireland Operations Limited (Outlook/Microsoft 365). Auf Veranlassung eines Nutzers des Verantwortlichen kann dessen Nutzerkonto mit einem dort geführten Kalenderkonto verknüpft werden; der Auftragsverarbeiter übermittelt in diesem Fall Termindaten an das Kalenderkonto und ruft Termindaten von dort ab. Der Anbieter des Kalenderdienstes wird dabei nicht für den Auftragsverarbeiter und nicht auf dessen Weisung tätig, sondern aufgrund des Vertragsverhältnisses, das zwischen dem Verantwortlichen oder der betroffenen Person und dem Anbieter des Kalenderdienstes besteht. Der Auftragsverarbeiter hat auf diese Verarbeitung keinen Einfluss und schließt mit diesen Anbietern keine Verträge nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO. Die Verknüpfung ist für die Nutzung des Dienstes nicht erforderlich, wird durch den jeweiligen Nutzer hergestellt und kann von ihm jederzeit getrennt werden; die hierfür erforderlichen Zugangstoken werden vom Auftragsverarbeiter verschlüsselt gespeichert und beim Trennen der Verknüpfung sowie bei der Löschung des Nutzerkontos gelöscht.