Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Präambel

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") regelt die datenschutzrechtlichen

Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden als Verantwortlichem und der SpecialEffX UG

(haftungsbeschränkt), Franz-von-Füll-Straße 8, 86922 Eresing, Deutschland, als

Auftragsverarbeiter im Zusammenhang mit der Erbringung der im Hauptvertrag definierten

Leistungen. Der AVV konkretisiert die Anforderungen des Art. 28 der

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen dieses AVV

und denen des Hauptvertrages gehen die Regelungen dieses AVV vor, soweit es sich um Fragen

des Schutzes personenbezogener Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung handelt.

§ 1 Gegenstand, Dauer und Spezifikation der Verarbeitung

1.1 Gegenstand dieses AVV ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den

Auftragsverarbeiter für den Verantwortlichen, die sich aus der Erbringung des SaaS-Dienstes

„MeetEffX" gemäß dem zwischen den Parteien geschlossenen Hauptvertrag (nachfolgend

„Hauptvertrag") ergibt.

1.2 Die Dauer dieses AVV richtet sich nach der Laufzeit des Hauptvertrages. Als Hauptvertrag

gilt auch ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag, insbesondere während und nach einer Testphase

ohne hinterlegtes Zahlungsmittel. Dieser AVV beginnt mit der ersten Nutzung des Dienstes,

unabhängig davon, ob für die Nutzung ein Entgelt geschuldet ist.

1.3 Die Spezifikation der Verarbeitung, insbesondere Art und Zweck der Verarbeitung, die Art

der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten und der Kreis der betroffenen Personen, sind in

Anlage 1 zu diesem Vertrag abschließend festgelegt.

§ 2 Weisungsrecht des Verantwortlichen

2.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen

der Vereinbarungen dieses AVV und nach dokumentierten Weisungen des Verantwortlichen. Die

vertragsgemäße Nutzung des Dienstes durch den Verantwortlichen gilt als dessen Weisung.

2.2 Einzelweisungen, die nicht durch den Hauptvertrag abgedeckt sind, sind in Textform (z.B.

per E-Mail) zu erteilen. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, für die Bearbeitung solcher

Weisungen eine angemessene Vergütung zu verlangen.

2.3 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, falls er der

Auffassung ist, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder andere anwendbare

Datenschutzvorschriften verstößt.

2.4 Der Verantwortliche weist den Auftragsverarbeiter an, aus den im Auftrag verarbeiteten

Daten nach Maßgabe von Anlage 1 anonyme, aggregierte Statistiken zu bilden. Die Anonymisierung

ist Teil der weisungsgebundenen Verarbeitung. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, die so

entstandenen anonymen Statistiken zeitlich unbegrenzt für den sicheren Betrieb, die

Fehleranalyse, die Kapazitätsplanung und die Weiterentwicklung des Dienstes zu verwenden.

2.5 Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, keine Re-Identifikation zu versuchen, die

Statistiken nicht an Dritte weiterzugeben, sie nicht zu Werbezwecken zu nutzen und sie nicht

zum Training von KI-Modellen zu verwenden. Der Verantwortliche kann der Weisung nach Ziffer 2.4

jederzeit in Textform mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Auftragsverarbeiter nimmt

die Daten des Verantwortlichen dann von der Aggregation aus; bereits gebildete anonyme

Statistiken bleiben unberührt, da sie keinen Personenbezug mehr aufweisen.

§ 3 Pflichten des Auftragsverarbeiters

3.1 Vertraulichkeit

Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten

befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer angemessenen

gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

3.2 Unterstützung des Verantwortlichen bei Betroffenenrechten

Erhält der Auftragsverarbeiter einen Antrag einer betroffenen Person, der auf die Ausübung von

Rechten gemäß Art. 12 bis 22 DSGVO gerichtet ist, leitet er diesen Antrag unverzüglich an den

Verantwortlichen weiter. Der Auftragsverarbeiter wird den Verantwortlichen nach dessen Weisung

mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen unterstützen. Eine direkte

Beantwortung des Antrags durch den Auftragsverarbeiter an die betroffene Person erfolgt nur

mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verantwortlichen oder bei Vorliegen einer

gesetzlichen Verpflichtung.

3.3 Unterstützung bei weiteren Pflichten

Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im erforderlichen Umfang bei der

Erfüllung seiner Pflichten nach den Artikeln 32 bis 36 DSGVO, insbesondere durch die

Bereitstellung der notwendigen Informationen für eine Datenschutz-Folgenabschätzung oder für

die Meldung von Datenschutzverletzungen an eine Aufsichtsbehörde. Für Unterstützungsleistungen,

die nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragsverarbeiters zurückzuführen sind, kann der

Auftragsverarbeiter eine angemessene Vergütung verlangen.

3.4 Rückgabe und Löschung von Daten

Nach Beendigung des Hauptvertrages hat der Verantwortliche für einen Zeitraum von 30 Tagen die

Möglichkeit, seine Daten über die im Dienst bereitgestellte Exportfunktion eigenständig zu

sichern. Nach Ablauf dieser Frist wird der Auftragsverarbeiter alle im Auftrag verarbeiteten

personenbezogenen Daten vollständig und unwiederbringlich löschen, sofern keine gesetzlichen

Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Auftragsverarbeiter wird die erfolgte Löschung auf

Anfrage des Verantwortlichen in Textform bestätigen.

§ 4 Pflichten des Verantwortlichen

4.1 Der Verantwortliche ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der

personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 DSGVO allein verantwortlich. Dies umfasst

insbesondere die Einholung etwaig erforderlicher Einwilligungen von betroffenen Personen.

4.2 Dem Verantwortlichen obliegt die Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14

DSGVO gegenüber den betroffenen Personen.

4.3 Der Verantwortliche ist verpflichtet, die Daten, die er in den Dienst einstellt, auf ihre

datenschutzrechtliche Zulässigkeit zu prüfen und seine Nutzung des Dienstes gesetzeskonform zu

gestalten.

§ 5 Technische und Organisatorische Maßnahmen

5.1 Der Auftragsverarbeiter erklärt, alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen zu

treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die verarbeiteten Daten zu

gewährleisten.

5.2 Die konkret getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen („TOMs") sind in

Anlage 2 zu diesem AVV dokumentiert. Der Verantwortliche bestätigt die in Anlage 2

dokumentierten TOMs ein angemessenes Schutzniveau für die verarbeiteten Daten bieten.

5.3 Der Auftragsverarbeiter behält sich das Recht vor, die getroffenen TOMs

weiterzuentwickeln und anzupassen. Er wird dabei sicherstellen, dass das vertraglich

vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.

§ 6 Unterauftragsverhältnisse

6.1 Der Verantwortliche erteilt dem Auftragsverarbeiter die allgemeine schriftliche

Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter (nachfolgend „Unterauftragsverarbeiter") zur

Erbringung der vertraglichen Leistung einzusetzen.

6.2 Eine zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Liste der vom Auftragsverarbeiter

eingesetzten Unterauftragsverarbeiter befindet sich in Anlage 3.

6.3 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen in Textform über jede beabsichtigte

Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Der Verantwortliche kann gegen

eine solche Änderung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Information aus einem wichtigen,

datenschutzrechtlichen Grund schriftlich Widerspruch einlegen. Liegt kein Widerspruch innerhalb

der Frist vor, gilt die Änderung als genehmigt.

6.4 Im Falle eines berechtigten Widerspruchs ist der Auftragsverarbeiter berechtigt, den Dienst

ohne Einsatz des geplanten Unterauftragsverarbeiters weiter zu erbringen oder den Hauptvertrag

mit einer angemessenen Frist außerordentlich zu kündigen.

6.5 Der Auftragsverarbeiter schließt mit den Unterauftragsverarbeitern die erforderlichen

Verträge gemäß Art. 28 Abs. 4 DSGVO ab und stellt sicher, dass diese den

Unterauftragsverarbeitern im Wesentlichen die gleichen Datenschutzpflichten auferlegen, die für

den Auftragsverarbeiter selbst gelten.

6.6 Eine Übermittlung von im Auftrag verarbeiteten Daten in ein Land außerhalb der Europäischen

Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Drittland) durch den Auftragsverarbeiter oder

seine Unterauftragsverarbeiter ist nur zulässig, soweit die besonderen Voraussetzungen der Art.

44 ff. DSGVO erfüllt sind.

§ 7 Kontroll- und Auditrechte des Verantwortlichen

7.1 Der Verantwortliche hat das Recht, sich von der Einhaltung der in diesem AVV getroffenen

Regelungen zu überzeugen. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, dem Verantwortlichen die

dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.

7.2 Der Auftragsverarbeiter kann den Nachweis der Einhaltung der technischen und

organisatorischen Maßnahmen insbesondere durch die Vorlage von Dokumentation, Testaten,

Berichten unabhängiger Prüfer oder geeigneten Zertifizierungen erbringen.

7.3 Eine Inspektion vor Ort durch den Verantwortlichen oder einen von ihm beauftragten, zur

Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer ist nur zulässig soweit a) die vom Auftragsverarbeiter

gemäß Ziffer 7.2 vorgelegten Nachweise sich als nicht ausreichend erweisen, um die Einhaltung

der Pflichten darzulegen, oder b) es liegt ein schwerwiegender, den Verantwortlichen

betreffender und nachgewiesener Datenschutzvorfall beim Auftragsverarbeiter vor. Die Inspektion

ist auf den konkreten Anlass zu beschränken und nach rechtzeitiger Ankündigung (in der Regel

mindestens vier Wochen) während der üblichen Geschäftszeiten und unter strenger Wahrung der

Betriebsabläufe und Geschäftsgeheimnisse durchzuführen. Der Verantwortliche trägt sämtliche

Kosten der Inspektion, einschließlich des internen Aufwands des Auftragsverarbeiters. Das Recht

zur Inspektion ist grundsätzlich auf ein Mal pro Kalenderjahr beschränkt.

§ 8 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

8.1. Der Auftragsverarbeiter meldet dem Verantwortlichen unverzüglich jede Verletzung des

Schutzes personenbezogener Daten, die die im Auftrag dieses Verantwortlichen verarbeiteten

Daten betrifft, nachdem ihm diese bekannt geworden ist. Die Meldung erfolgt unter Beachtung der

Anforderungen des Art. 33 Abs. 3 DSGVO, soweit die Informationen für den Auftragsverarbeiter

verfügbar sind.

8.2. Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei dessen eigenen Melde- und

Benachrichtigungspflichten (Art. 33, 34 DSGVO) im angemessenen Rahmen. Soweit es nicht möglich

ist, alle Informationen zur Datenschutzverletzung gleichzeitig bereitzustellen, wird der

Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen ohne unangemessene weitere Verzögerung schrittweise

informieren, sobald die jeweiligen Erkenntnisse vorliegen.

§ 9 Haftung

Für die Haftung der Parteien bei Datenschutzverstößen gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis

der Parteien gelten die im Hauptvertrag vereinbarte Haftung.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform. Absatz 4 bleibt unberührt.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit

der übrigen Bestimmungen unberührt.

(3) Dieser AVV findet deutsches Recht Anwendung. Anwendbares Recht sowie der ausschließliche

Gerichtsstand unterliegen der Regelungen des Hauptvertrages.

(4) Dieser AVV wird elektronisch abgeschlossen: Der Verantwortliche stimmt dem AVV im Rahmen

des Bestellprozesses (Checkout) bzw. im Nutzerkonto ausdrücklich zu; die Zustimmung wird vom

Auftragsverarbeiter protokolliert. Einer Unterschrift der Parteien bedarf es nicht. Auf

Verlangen stellt der Auftragsverarbeiter eine von der Geschäftsführung gezeichnete Fassung

bereit.

Anlage 1: Spezifikation der Auftragsverarbeitung

**1. Art und Zweck der Verarbeitung:**

Analyse von Interaktionsmustern, Persönlichkeitstypen und Synergien zur Optimierung der

Zusammenarbeit ausschließlich innerhalb des Accounts des jeweiligen Kunden.

Art, Umfang und technische Qualität der Nutzung des Dienstes. Die Aggregation erfolgt

ausschließlich auf Systemen des Auftragsverarbeiters innerhalb der Europäischen Union. In die

Statistiken fließen keine Meeting-Inhalte, keine Klarnamen, keine Kontaktdaten und keine

Ergebnisse der Persönlichkeits- oder Stimmungsanalyse ein. Eine Statistikzelle wird nur

gebildet und gespeichert, wenn mindestens fünf verschiedene Verantwortliche zu ihr beitragen.

**2. Art der personenbezogenen Daten, die im Auftrag verarbeitet werden:**

oder Teilnehmern eingegebene Inhalte. Audio- und Video-Signale werden ausschließlich lokal

auf dem Endgerät des jeweiligen Nutzers analysiert; rohe Audio- oder Video-Daten werden nicht

an den Auftragsverarbeiter übertragen oder von ihm gespeichert – übermittelt werden nur

aggregierte Kennzahlen (siehe Meeting-Metadaten).

des Verantwortlichen, die als Teilnehmer zu Meetings eingeladen werden.

Anlage 2: Technische und Organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO

**1. Maßnahmen zur Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten (Art. 32 Abs. 1 lit. a DSGVO)**

automatisierter Zertifikatsverwaltung); interne Dienste sind nicht öffentlich exponiert. Die

Anwendungsdatenbank ist bei der Speicherung (at rest) verschlüsselt (Managed PostgreSQL);

Kalender-/OAuth-Tokens werden zusätzlich anwendungsseitig verschlüsselt gespeichert.

betriebenen Identity-Provider (Keycloak) gespeichert. Ein Lösch- und Anonymisierungskonzept

kappt auf Antrag den Personenbezug (Anonymisierung referenzierter Datensätze, harte Löschung

rein persönlicher Daten).

**2. Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)**

- Zutrittskontrolle: Betrieb ausschließlich in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren in

Deutschland (Hetzner) bzw. in der EU-Region Frankfurt (Datenbank) mit professioneller

physischer Zutrittssicherung; ein physischer Serverzugang durch den Auftragsverarbeiter ist

nicht erforderlich.

- Zugangskontrolle: Administrativer Serverzugriff ausschließlich schlüsselbasiert per SSH für

benannte Administratoren; Secrets werden serverseitig mit restriktiven Dateirechten

verwaltet, CI/CD-Zugänge über geschützte Repository-Secrets. Die Anwendung nutzt eine

zentrale Authentifizierung über ein selbst betriebenes Keycloak (token-basierte Sessions,

Passwörter nur als Hash).

- Zugriffskontrolle: Rollenbasiertes Berechtigungskonzept (Owner/Admin/Mitglied bzw.

Moderator/Teilnehmer); logische Mandantentrennung der Kundendaten auf Datenbankebene durch

Row-Level-Security (RLS); mandantengebundene Zugriffe werden in der API erzwungen.

- Weitergabekontrolle: TLS-Verschlüsselung für sämtliche Übertragungswege; die Übermittlung an

den KI-Anbieter (EU) ist auf die für die jeweilige Funktion erforderlichen Meeting-Inhalte

beschränkt; kein Einsatz von Tracking- oder Werbe-Tools Dritter in der Anwendung; keine

Erstellung von Nutzungsprofilen einzelner Teilnehmer. Die eigene, serverseitige

Betriebsmessung des Auftragsverarbeiters ohne Zugriff auf Endgeräte bleibt nach Maßgabe von

§ 2.4, § 2.5 und Anlage 1 zulässig.

- Eingabekontrolle: Audit-Logging sicherheits- und datenschutzrelevanter Ereignisse (u. a.

Anmeldungen, Berechtigungs- und Einwilligungsänderungen) mit definierten

Aufbewahrungsfristen.

- Automatisierte, regelmäßige Datenbank-Backups; redundante Systemauslegung beim

Rechenzentrumsbetreiber; Fehler- und Crash-Monitoring über eine selbst gehostete

Monitoring-Lösung (GlitchTip) ohne Weitergabe an externe Monitoring-Clouds.

- Dokumentiertes Wiederherstellungs- und Rollback-Verfahren für Deployments; automatisierte

Health-Checks und Smoke-Tests im Deploy-Prozess.

**3. Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)**

Self-Service-Datenexport und Löschantrag mit Doppelbestätigung im Datenschutz-Center;

Änderungen an Infrastruktur und Sicherheitsmaßnahmen werden versioniert dokumentiert

(Repository/Runbook); regelmäßige interne Überprüfung der Sicherheits- und

Datenschutzkonzepte.

Anlage 3: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter

Unternehmen & SitzBeschreibung der LeistungOrt der Verarbeitung
Hetzner Online GmbH, DeutschlandHosting der Anwendungsserver und -infrastrukturDeutschland
Sendinblue GmbH (Brevo), DeutschlandVersand von Transaktions-/System-E-Mails und EinladungenDeutschland / EU
Neon, Inc., USAHosting der AnwendungsdatenbankEU-Region Frankfurt (Deutschland); Anbietersitz USA – EU-Standardvertragsklauseln vereinbart
Mistral AI, SAS, FrankreichBereitstellung des KI-Sprachmodells zur AnalyseFrankreich
AVV als PDF herunterladenAllgemeine GeschäftsbedingungenDatenschutzerklärung← Zurück zur Startseite