Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SpecialEffX UG (haftungsbeschränkt)
Stand: August 2026
Präambel
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der von der SpecialEffX UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Anbieter“) bereitgestellten Software-as-a-Service-Plattform „MeetEffX“ (nachfolgend „Dienst“). MeetEffX ist ein KI-gestützter Meeting-Coach, der Unternehmen dabei unterstützt, ihre Meetings effizienter vorzubereiten, durchzuführen und nachzubereiten.
Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Kunden gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführt.
1.2. Vertragsgegenstand
a) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung des Dienstes als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet für die Dauer des Vertrages. Der Dienst unterstützt den Kunden bei der Vorbereitung, Durchführung, Analyse und Nachverfolgung von Meetings.
b) Der konkrete Funktionsumfang des Dienstes ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Kernfunktionen umfassen insbesondere:
- Vorbereitung: KI-gestützte Erstellung von Agenden und Zielen.
- Durchführung: Live-Steuerung und Echtzeit-Feedback.
- Analyse: Automatisierte Erstellung von Aktionspunkten und Protokollen sowie, auf freiwilliger Basis der Teilnehmer, die Ermittlung von Persönlichkeitstypen zur Verbesserung der Zusammenarbeit.
- Synergien: Meeting-übergreifende Analysen zur Erkennung von Mustern und Optimierungspotenzialen.
c) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem KI-gestützten Coaching um ein unterstützendes Werkzeug handelt. Die vom Dienst generierten Analysen, Vorschläge und Aktionspunkte stellen lediglich Empfehlungen dar und ersetzen keine eigene unternehmerische, rechtliche oder sonstige fachliche Prüfung und Entscheidung durch den Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs durch die Nutzung der Vorschläge. Die Verantwortung für die Interpretation und die aus den Ergebnissen gezogenen Schlüsse verbleibt allein beim Kunden.
1.3. Technische Voraussetzungen
Die Anbindung an das Internet sowie die Aufrechterhaltung der Netzverbindung bis zum Übergabepunkt des vom Anbieter betriebenen Netzwerks ist alleinige Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, die auf seiner Seite erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugriff auf den Dienst (z. B. aktueller Webbrowser, leistungsfähige Internetverbindung) zu schaffen.
§ 2 Vertragsschluss, Testphase und Nutzerkonto
2.1. Vertragsschluss
a) Die Darstellung der verschiedenen Abonnement-Pläne auf der Website des Anbieters stellt ein unverbindliches Angebot zur Abgabe eines Antrags dar.
b) Der Kunde gibt durch das Absolvieren des Bestellprozesses auf der Website und das Anklicken der zahlungspflichtigen Bestätigungsschaltfläche ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über das gewählte Abonnement ab.
c) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden annimmt. Die Annahme erfolgt durch eine ausdrückliche Vertragsbestätigung per E-Mail oder durch die Freischaltung des Zugangs zum Dienst.
d) Bietet der Anbieter eine Testphase ohne Hinterlegung eines Zahlungsmittels an, gibt der Kunde durch das Absenden des Formulars zum Start der Testphase ein Angebot auf Abschluss eines unentgeltlichen Nutzungsvertrages über den Dienst für die Dauer der Testphase ab. Der Vertrag kommt durch die Freischaltung des Zugangs zum Dienst zustande. Eine Zahlungspflicht entsteht hierdurch nicht. Der Kunde bestätigt dabei, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt und zur Vertretung des von ihm angegebenen Unternehmens berechtigt ist.
2.2. Kostenlose Testphase
a) Sofern vom Anbieter angeboten, kann der Kunde den Dienst für einen begrenzten Zeitraum kostenlos testen. Umfang und Dauer der Testphase sowie die Frage, ob hierfür ein Zahlungsmittel zu hinterlegen ist, ergeben sich aus der Beschreibung auf der Website des Anbieters und aus den Angaben, die dem Kunden beim Start der Testphase angezeigt werden. Der Anbieter kann die Testphase wahlweise nach Buchstabe b) oder nach Buchstabe c) anbieten und jederzeit mit Wirkung für künftige Testphasen zwischen beiden Varianten wechseln. Für eine bereits begonnene Testphase bleibt die bei ihrem Beginn angezeigte Variante einschließlich der dort angegebenen Dauer maßgeblich.
b) Testphase mit hinterlegtem Zahlungsmittel: Hat der Kunde beim Start der Testphase ein Zahlungsmittel hinterlegt, geht die kostenlose Testphase automatisch in das vom Kunden ausgewählte, kostenpflichtige Abonnement über, wenn der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase kündigt. Auf diesen Umstand wird der Kunde bei Beginn der Testphase und vor deren Ablauf gesondert hingewiesen.
c) Testphase ohne hinterlegtes Zahlungsmittel: Hat der Kunde beim Start der Testphase kein Zahlungsmittel hinterlegt, endet die Testphase mit Ablauf der angezeigten Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht hierdurch nicht; es kommt ausschließlich durch eine gesonderte, ausdrücklich zahlungspflichtige Bestellung nach Ziffer 2.1 zustande. Mit Ablauf der Testphase entfallen die kostenpflichtigen Funktionen. Auf das bevorstehende Ende der Testphase und darauf, dass keine Zahlungspflicht entsteht, wird der Kunde vor deren Ablauf gesondert hingewiesen.
d) Der Anbieter kann eine laufende Testphase einseitig verlängern. Er teilt dem Kunden das neue Ende der Testphase in Textform mit und weist dabei darauf hin, dass hierdurch weder eine Zahlungspflicht noch ein automatischer Übergang in ein kostenpflichtiges Abonnement entsteht. Der Anbieter kann das Angebot einer Testphase ohne hinterlegtes Zahlungsmittel jederzeit mit Wirkung für die Zukunft einstellen und eine laufende Testphase dieser Art mit einer Frist von vierzehn Tagen in Textform beenden.
e) Nach Ablauf einer Testphase ohne hinterlegtes Zahlungsmittel besteht das Nutzerkonto als unentgeltlicher Nutzungsvertrag mit eingeschränktem Funktionsumfang fort, bis eine Partei ihn kündigt. Der Kunde behält in dieser Zeit die Möglichkeit, seine Daten zu exportieren; der zwischen den Parteien geschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag besteht fort.
2.3. Nutzerkonto
a) Der Kunde ist verpflichtet, alle bei der Registrierung angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und aktuell zu halten.
b) Der Kunde ist für die Sicherheit seiner Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) selbst verantwortlich und hat diese vertraulich zu behandeln. Er trifft angemessene Maßnahmen, um eine unbefugte Nutzung durch Dritte zu verhindern. Der Kunde haftet für alle Handlungen, die über sein Nutzerkonto vorgenommen werden, es sei denn, er hat die missbräuchliche Verwendung nicht zu vertreten. Er ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Dritte unbefugt Kenntnis von seinen Zugangsdaten erlangt haben.
§ 3 Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Leistungsänderungen
3.1. Leistungsumfang
Der geschuldete Leistungsumfang des Dienstes ergibt sich abschließend aus der Leistungsbeschreibung des vom Kunden gewählten Abonnements auf der Website des Anbieters, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig war.
3.2. Verfügbarkeit
a) Der Anbieter bemüht sich, eine möglichst hohe und durchgehende Verfügbarkeit des Dienstes zu gewährleisten.
b) Der Anbieter ist für eine Nichterreichbarkeit des Dienstes nicht verantwortlich, soweit diese auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Ausfall von Kommunikationsnetzen). Gleiches gilt für geplante und angekündigte Wartungsarbeiten sowie für Ausfälle, die auf Pflichtverletzungen des Kunden zurückzuführen sind.
c) Der Anbieter kann den Zugang zum Dienst beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
3.3. Leistungsänderungen und Weiterentwicklung
a) Der Anbieter hat das Recht den Dienst kontinuierlich weiterzuentwickeln. Der Anbieter behält sich das Recht vor, Änderungen am Dienst vorzunehmen, um diesen an den technischen Fortschritt anzupassen, die Funktionalität zu optimieren oder auf geänderte gesetzliche oder sicherheitstechnische Anforderungen zu reagieren.
b) Der Anbieter wird den Kunden über wesentliche Änderungen, die den Kern des Leistungsumfangs nicht nur unerheblich beeinträchtigen, mit einer angemessenen Frist im Voraus in Textform informieren. Sofern die Änderung für den Kunden unzumutbar ist, hat dieser das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
c) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen Subunternehmer, einschließlich Drittanbieter für KI-Dienste, einzusetzen und auszutauschen, soweit die datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechend dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß § 10 dieser AGB sichergestellt sind.
3.4. Beta-Funktionen
a) Der Anbieter kann dem Kunden Funktionen oder Dienste zur Verfügung stellen, die als „Beta“, „Preview“, „Test“ oder unter einer ähnlichen Bezeichnung gekennzeichnet sind (nachfolgend „Beta-Funktionen“).
b) Beta-Funktionen sind nicht Teil des regulären Leistungsumfangs und werden „wie besehen“ unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Service-Level-Zusagen oder Supportleistungen bereitgestellt.
c) Der Anbieter kann Beta-Funktionen jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung ändern, deren Support einstellen oder sie vollständig entfernen. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung von Beta-Funktionen entstehen.
§ 4 Nutzungsrechte
4.1. Einräumung von Nutzungsrechten
a) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages ein einfaches, nicht-ausschließliches, nicht-unterlizenzierbares und nicht-übertragbares Recht ein, den Dienst für eigene interne Geschäftszwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
b) Sämtliche Rechte an dem Dienst, der zugrundeliegenden Software sowie an allen Inhalten, Marken und Kennzeichen des Anbieters, die über das in Ziffer 4.1. eingeräumte Nutzungsrecht hinausgehen, verbleiben ausschließlich beim Anbieter bzw. dessen Lizenzgebern.
4.2. Grenzen der Nutzung
a) Der Kunde ist nicht berechtigt, den Dienst über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus zu nutzen oder Dritten die Nutzung zu gestatten. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, den Dienst zu vermieten, zu verleasen oder in anderer Form Dritten zugänglich zu machen (z.B. im Rahmen eines Application Service Provider- oder Outsourcing-Modells).
b) Der Kunde darf den Dienst nicht zurückentwickeln (Reverse Engineering), dekompilieren, disassemblieren, vervielfältigen oder Teile davon extrahieren, es sei denn, dies ist nach geltendem zwingendem Recht ausdrücklich gestattet.
§ 5 Pflichten des Kunden
5.1. Rechtmäßige Nutzung und unzulässige Nutzung (Acceptable Use)
a) Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst ausschließlich im Einklang mit diesem Vertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu nutzen.
b) Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,
- Inhalte (nachfolgend „Kundendaten“) in den Dienst einzustellen, zu speichern oder zu übermitteln, die gegen geltendes Recht (z.B. Urheber-, Marken-, oder Datenschutzrecht), die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen;
- den Dienst zur Verbreitung von Schadsoftware, Spam oder zur Durchführung von Phishing-Angriffen zu missbrauchen;
- Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Integrität, Stabilität oder Sicherheit des Dienstes zu beeinträchtigen (z.B. durch automatisierte Anfragen oder das Umgehen von Sicherheitsmaßnahmen).
c) Bei einem begründeten Verdacht eines Verstoßes gegen die vorgenannten Pflichten ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Kunden zum Dienst vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und die betreffenden Inhalte zu löschen. Der Anbieter wird den Kunden in der Regel vor einer Sperrung abmahnen, es sei denn, der Verstoß ist so schwerwiegend, dass ein sofortiges Handeln erforderlich ist.
5.2. Verantwortung für Kundendaten und Inhalte
Der Kunde ist für sämtliche Kundendaten, die von ihm oder auf seine Veranlassung (z.B. durch eingeladene Meeting-Teilnehmer) in den Dienst eingestellt oder verarbeitet werden, allein verantwortlich. Der Anbieter prüft die vom Kunden genutzten Inhalte nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit oder Vollständigkeit.
5.3. Datenschutzrechtliche Verantwortung
Der Kunde ist als datenschutzrechtlich Verantwortlicher gemäß Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung des Dienstes allein zuständig. Dies gilt insbesondere für die Daten von Meeting-Teilnehmern. Der Kunde stellt sicher, dass für die Verarbeitung dieser Daten eine gültige Rechtsgrundlage (z.B. eine wirksame Einwilligung oder eine betriebliche Notwendigkeit) besteht.
5.4. Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung) frei, die diese gegen den Anbieter aufgrund eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen seine in diesem § 5 festgelegten Pflichten geltend machen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus der Verletzung von Datenschutzrechten, Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten durch die vom Kunden eingestellten Inhalte oder seine Art der Nutzung des Dienstes. Der Kunde wird den Anbieter bei der Abwehr solcher Ansprüche nach angemessen unterstützen.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Verzug
6.1. Preise und Abrechnung
a) Für die Nutzung des Dienstes gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website des Anbieters angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
b) Die Vergütung wird je nach gewähltem Abonnement monatlich oder jährlich im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt durch eine elektronische Rechnung, die dem Kunden im Nutzerkonto zur Verfügung gestellt wird.
6.2. Zahlungsabwicklung
a) Die Zahlung erfolgt über die vom Anbieter auf der Website angebotenen Zahlungsmethoden. Der Anbieter ist berechtigt, für die Abwicklung der Zahlungen externe, zertifizierte Zahlungsdienstleister einzusetzen.
b) Der Kunde ermächtigt den Anbieter, die fälligen Gebühren über die vom Kunden gewählte Zahlungsmethode einzuziehen.
6.3. Zahlungsverzug und Kündigung
a) Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zum Dienst nach vorheriger Ankündigung vorübergehend zu sperren, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind. Die vertragliche Laufzeit und die Zahlungspflicht des Kunden bleiben von der Sperrung unberührt.
b) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Betrags für zwei aufeinanderfolgende Monate in Verzug oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Zahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der die Vergütung für zwei Monate erreicht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag nach einer erfolglosen Mahnung mit angemessener Fristsetzung außerordentlich und fristlos zu kündigen.
c) Die Geltendmachung weiterer gesetzlicher Rechte wegen Zahlungsverzugs, insbesondere von Verzugszinsen, bleibt dem Anbieter vorbehalten.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
7.1. Laufzeit und Verlängerung
a) Der Vertrag wird mit der vom Kunden gewählten Laufzeit (Erstlaufzeit) geschlossen.
b) Nach Ablauf der Erstlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Zeitraum derselben Dauer (Verlängerungszeitraum), sofern er nicht von einer der Parteien fristgerecht gekündigt wird.
7.2. Ordentliche Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Ende der jeweiligen Erst- oder Verlängerungslaufzeit kündigen. Die Kündigung kann über die dafür vorgesehene Funktion im Nutzerkonto oder in Textform (z.B. per E-Mail) erfolgen.
7.3. Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn der Kunde schwerwiegend gegen seine vertraglichen Pflichten, insbesondere aus § 5 dieser AGB, verstößt und diesen Verstoß auch nach einer Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht abstellt.
§ 8 Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
8.1. Vertragsgemäße Beschaffenheit
Der Dienst entspricht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn er während der Vertragslaufzeit die in der Leistungsbeschreibung (§ 1.2) festgelegten Funktionen aufweist.
8.2. Mängel
Ein Sachmangel liegt nur vor, wenn der Dienst erheblich von der vertragsgemäßen Beschaffenheit abweicht. Ausdrücklich keinen Mangel stellen subjektiv empfundene Unzulänglichkeiten der von der KI generierten Ergebnisse oder geringfügige, die Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigende Störungen dar.
8.3. KI-Ergebnisse
Ausdrücklich nicht als Mangel gelten subjektiv empfundene Unzulänglichkeiten der von der KI generierten Vorschläge, Analysen oder Ergebnisse. Da die Qualität dieser Ergebnisse von einer Vielzahl von Faktoren, einschließlich der vom Kunden eingegebenen Daten, abhängt, übernimmt der Anbieter keine Gewähr für deren inhaltliche Richtigkeit, Nützlichkeit oder das Erreichen eines bestimmten Ziels (vgl. § 1.2 c)).
8.4. Untersuchungs- und Rügepflicht
Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach deren Auftreten dem Anbieter in Textform unter Beschreibung der Umstände des Auftretens anzuzeigen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht sind Mängelansprüche für den betreffenden Mangel ausgeschlossen.
8.5. Nacherfüllung
a) Im Falle eines Mangels ist der Anbieter zur Nacherfüllung verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Anbieters durch Beseitigung des Mangels oder durch das Aufzeigen einer für den Kunden zumutbaren Umgehungsmöglichkeit (Workaround).
b) Ein Recht des Kunden zur Selbstbeseitigung des Mangels und zum Ersatz der erforderlichen Aufwendungen wird ausgeschlossen.
8.6. Minderung und Kündigung
Schlägt die Nacherfüllung nach Setzen einer angemessenen Nachfrist durch den Kunden endgültig fehl oder wird sie vom Anbieter verweigert, ist der Kunde berechtigt, die Vergütung angemessen zu mindern oder den Vertrag gemäß § 7.3 außerordentlich zu kündigen. Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe des § 9.
8.7. Update-Pflicht
Der Anbieter stellt sicherheitsrelevante und funktionserhaltende Updates bereit. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung neuer Funktionen.
8.8. Verjährung
Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind Schadensersatzansprüche nach § 9.1.
§ 9 Haftung
9.1. Grundsatz
Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden unbeschränkt bei a) Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, b) im Rahmen einer vom Anbieter übernommenen Garantie, c) bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz, sowie d) bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2. Haftungsbegrenzung bei wesentlichen Vertragspflichten
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Anbieters auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
9.3. Haftungsausschluss
Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder für Datenverluste, sofern der Kunde seine Mitwirkungspflichten zur Datensicherung nicht erfüllt hat.
§ 10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
10.1. Allgemeine Verpflichtung
Beide Parteien verpflichten sich, die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einzuhalten.
10.2. Rollenverteilung und Auftragsverarbeitung
a) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere die Inhalte und Daten von Meeting-Teilnehmern), handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde in Bezug auf diese Daten der alleinige datenschutzrechtlich Verantwortliche.
b) Der Abschluss eines AVV ist für die Nutzung des Dienstes zwingend erforderlich. Der unter https://www.meeteffx.com/datenschutz-center abrufbare AVV wird mit Abschluss des Hauptvertrages integraler und verbindlicher Bestandteil der Vereinbarung zwischen den Parteien.
10.3. Verweis auf die Datenschutzerklärung
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch den Anbieter in seiner Rolle als Verantwortlicher (z.B. Vertrags- und Abrechnungsdaten) wird auf die Datenschutzerklärung des Anbieters verwiesen, die auf der Website abrufbar ist.
§ 11 Transparenzpflichten
11.1. Transparenzhinweis des Anbieters
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Dienst Künstliche Intelligenz (KI) einsetzt, um seine Kernfunktionen zu erbringen. Der Anbieter kommt seinen Transparenzpflichten als Anbieter des KI-Systems insbesondere durch die Leistungsbeschreibung und die Datenschutzerklärung nach.
11.2. Pflichten des Kunden als Nutzer
Der Kunde ist als Nutzer des KI-Systems allein dafür verantwortlich, seine eigenen gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Hierzu zählt insbesondere die Pflicht zur Information seiner Mitarbeiter oder anderer Meeting-Teilnehmer über den Einsatz des KI-Systems sowie die Gewährleistung einer angemessenen menschlichen Aufsicht bei der Nutzung der durch den Dienst generierten Ergebnisse.
§ 12 Vertraulichkeit
12.1. Vertrauliche Informationen
Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung von der jeweils anderen Partei zugänglich gemacht werden und die entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt (insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse), vertraulich zu behandeln.
12.2. Geheimhaltungspflicht
Die empfangende Partei wird diese vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung verwenden, sie mit der gebotenen Sorgfalt schützen und sie nur denjenigen Mitarbeitern oder Beratern zugänglich machen, die sie für diesen Zweck kennen müssen und die ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
12.3. Ausnahmen
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die a) der empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung bekannt waren, b) öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf eine Vertragsverletzung der empfangenden Partei zurückzuführen ist, c) von Dritten rechtmäßig erlangt wurden, oder d) aufgrund einer gesetzlichen, behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen. In diesem Fall wird die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.
12.4. Dauer
Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer des Vertrages und für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach dessen Beendigung.
§ 13 Änderung dieser AGB
13.1. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, um sie an geänderte rechtliche, technische oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen.
13.2. Änderungen werden dem Kunden spätestens vier (4) Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung gilt als erteilt, wenn er nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung gesondert auf diese Genehmigungswirkung, die Frist für den Widerspruch und die Folgen eines unterbliebenen Widerspruchs hinweisen.
13.3. Widerspricht der Kunde der Änderung, hat der Anbieter das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB außerordentlich zu kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1. Rechtswahl
Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
14.2. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.